An die Mitglieder des Vorstandes des Arbeitskreises der Pankreatektomierten
Liebe Kollegin und liebe Kollegen!
Folgendes wurde mir zugesichert:
Solange der Bundesausschuss nicht entschieden hat, mit der Entscheidung ist nicht vor März 2004 zu rechnen, entscheidet jeder Arzt über die notwendigen Medikamente für die Therapie einer Erkrankung. Für die Entscheidung des Arztes ist die Diagnose der Erkrankung ausschlaggebend. Eine exokrine Pankreasinsuffizienz ist eine schwerwiegende Erkrankung, bei der die Verschreibung von Pankreasenzympräparaten zum Therapiestandard gehört.
Der Arzt entscheidet also in dieser Angelegenheit nach der entsprechenden Diagnose und sichert damit, dass keine Versorgungslücken auftreten. (Menschen, die Enzyme zu sich nehmen, weil sie Durchfall haben, aber keine exokrine Pankreasinsuffizienz dafür die Ursache ist, werden keine Enzyme mehr auf Rezept erhalten.) Somit wird voll auf unsere Argumentation - Dank an Professor Willig! - eingegangen.
Im Gespräch wurde mir verdeutlicht, dass der Bundesausschuss die Angelegenheit in unserem Sinne entscheiden wird, da unsere Argumentation eindeutig ist und man auch im BMGS weiß, welche Krankheit unsere Mitglieder haben. Es wurde zugesichert, dass nochmals ein unterstützendes Schreiben vom BMGS an den Bundesausschuss gerichtet wird, damit in unserem Sinn entschieden wird.
In Heilbronn soll mir ein Schreiben des BMGS vorliegen, dass wir allen K-Leitern für unsere Mitglieder zur Kenntnis geben können. (Bitte meine Antwort im Diskussionsforum vom 02.10.03 beachten)
Viele Grüße aus der Hauptstadt
Euer J. Kleeberg
Erstattungsfähigkeit von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (Pankreasenzymen)
Der gemeinsame Bundesausschuß hat in seiner Beratung am 16. März 2004 beschlossen, dass die Kosten für Pankreasenzympräparate für Patienten mit einer exokrinen Pankreasinsuffizienz weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den:
Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.
Vorsitzender: Jürgen Kleeberg
Tel.: 030 / 65 29 75 8
e-mail: j.r.kleeberg@arcor.de
Internet: www.adp-bonn.de