P R E S S E I N F O R M A T I O N
Information der Kassenärztlichen Vereinigungen irritiert Ärzte und Apotheker
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz dürfen rezeptfreie Arzneimittel seit Anfang des Jahres grundsätzlich nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, kann der Arzt nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben. Die Entscheidung liegt allein beim Arzt (sogenannte Übergangsregelung). Das hat das Bundesgesundheitsministerium erst vor kurzem klargestellt.
Bis zum 31. März soll der neue Gemeinsame Bundesausschuss, der in den vergangenen Tagen beispielsweise die Zuzahlungsregeln für chronisch Kranke beschlossen hat, eine Liste aufstellen, in der verschreibungsfreie Medikamente stehen, die bei schweren Erkrankungen therapeutisch unbedingt erforderlich sind. Nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel, die auf dieser Ausnahmeliste stehen, können dann auf Kassenrezept verordnet werden.
Bis diese Liste veröffentlicht wird, sieht das Gesetz die sogenannte Übergangsregelung vor. Ärzte können rezeptfreie Arzneimittel weiterhin auf Kassenrezept verordnen, wenn das aus medizinischer Sicht notwendig ist, teilte jetzt das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Ärzte müssen die Verordnung lediglich in der Patientenakte begründen, dafür reicht die Diagnose. Im Prinzip ändert sich also nichts.
Inzwischen häufen sich jedoch die Hinweise, dass Ärzte von der Übergangsregelung keinen Gebrauch machen und die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums damit nicht beachten. Der Grund: Einige Kassenärztliche Vereinigungen raten den Ärzten trotz Übergangsregelung und der jüngsten Mitteilung des Gesundheitsministeriums sogar ausdrücklich, rezeptfreie Arzneimittel bis auf weiteres nicht auf Kassenrezept zu verordnen. Besonders betroffen davon sind auch Patienten mit chronischer Entzündung der Bauchspeicheldrüse sowie Patienten, denen die Bauchspeicheldrüse ganz oder teilweise entfernt wurde. Sie benötigen so genannte Pankreasenzympräparate – und zwar ein Leben lang. Patienten, denen die Bauspeicheldrüse vollständig entfernt wurde, würden ohne die Verdauungsenzyme innerhalb kürzester Zeit sterben. Auch wenn die Bauchspeicheldrüse nur teilweise entfernt wurde, müssen die Patienten diese Präparate regelmäßig einnehmen. Ansonsten drohen schwere gesundheitliche Schäden, die letztendlich ebenfalls zum Tod führen.
Trotzdem haben manche Ärzte in den vergangenen Tagen gegenüber Patienten angekündigt, sie dürften keine Pankreasenzympräparate mehr verschreiben. Das ist falsch. Und einige Apotheker erklären, sie würden die Medikamente nur abgeben, wenn der volle Preis bezahlt wird. Auch das ist nicht korrekt.
In einem Schreiben an den Arbeitskreis der Pankreatektomierten in Dormagen, der die Interessen der schätzungsweise 10 000 betroffenen Patienten in Deutschland vertritt, hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb deutlich gemacht, dass bis auf weiteres allein der Arzt entscheidet, welche der nicht-rezeptpflichtigen Arzneimittel er bei schwerwiegenden Erkrankungen zu Lasten der Krankenkassen verordnet. Damit sei die Versorgung schwer kranker Menschen mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gewährleistet, heißt es in dem Schreiben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Schuster Public Relations & Media Consulting |
Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V. |