I N F O R M A T I O N
Der gemeinsame Bundesausschuß hat in seiner Beratung am 16. März 2004 beschlossen, dass die Kosten für Pankreasenzympräparate für Patienten mit einer exokrinen Pankreasinsuffizienz weiterhin von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Kein Arzt darf Ihnen also die Verschreibung verweigern!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den:
Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.
Vorsitzender: Jürgen Kleeberg
Tel.: 030 / 65 29 75 8
e-mail: j.a.kleeberg@t-online.de
Internet: www.adp-bonn.de